Bausparen wird vom Staat mit zwei Zuschüssen belohnt: der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage. Viele Sparer lassen das Geld liegen, weil sie die Einkommensgrenzen falsch einschätzen oder den Antrag vergessen. Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie viel es gibt und wie du die Förderung beantragst.
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 · Redaktion Eigenheim 2.0
Kurz erklärt
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent auf bis zu 700 Euro eigene Einzahlungen im Jahr (Paare 1.400 Euro). Die Arbeitnehmersparzulage gibt es mit 9 Prozent auf bis zu 470 Euro vermögenswirksame Leistungen. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.
- Wohnungsbauprämie: bis 70 € im Jahr, Paare bis 140 €
- Arbeitnehmersparzulage: bis rund 43 € im Jahr je Arbeitnehmer
- beide Förderungen gibt es nur auf Antrag
Die Wohnungsbauprämie
| Alleinstehende | Verheiratete / Lebenspartner | |
|---|---|---|
| Prämiensatz | 10 % | 10 % |
| Geförderte Einzahlung pro Jahr | 700 € | 1.400 € |
| Maximale Prämie pro Jahr | 70 € | 140 € |
| Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) | 35.000 € | 70.000 € |
| Mindesteinzahlung pro Jahr | 50 € | 50 € |
Prämienberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt ist und in Deutschland wohnt. Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, das nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen übrig bleibt. Laut Schwäbisch Hall entspricht die Grenze für Alleinstehende ohne Kinder 2026 einem Bruttolohn von rund 45.300 Euro. Wer in einem Jahr darüber liegt, bekommt für dieses Jahr keine Prämie – im nächsten Jahr kann es wieder klappen.

Wofür das Geld verwendet werden muss
Bei Bausparverträgen, die seit 2009 abgeschlossen wurden, gibt es die Prämie nur, wenn das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird. Dazu zählen Bau, Kauf, Modernisierung und energetische Sanierung, der altersgerechte Umbau, der Kauf eines Grundstücks oder die Ablösung von Krediten für diese Zwecke. Eine Ausnahme gilt für junge Sparer: Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen hat, darf nach sieben Jahren einmalig frei über das Guthaben samt Prämie verfügen.
Die Arbeitnehmersparzulage
Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Fließen sie in einen Bausparvertrag, gibt der Staat 9 Prozent auf bis zu 470 Euro im Jahr dazu. Das sind rund 43 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.
Wichtig seit 2024
Seit dem Sparjahr 2024 werden vermögenswirksame Leistungen nicht mehr zusätzlich mit der Wohnungsbauprämie gefördert. Prämie und Sparzulage kannst du trotzdem gleichzeitig bekommen: die Prämie auf deine eigenen Einzahlungen, die Sparzulage auf die VL vom Arbeitgeber.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel: Alleinstehende Angestellte
Sie zahlt monatlich 60 Euro selbst ein, ihr Arbeitgeber 40 Euro VL. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei 30.000 Euro.
- Eigene Einzahlung: 720 € im Jahr, gefördert bis 700 € → Prämie 70 €
- VL: 480 € im Jahr, gefördert bis 470 € → Sparzulage rund 42 €
- Zusammen rund 112 € im Jahr, über sieben Jahre rund 790 €
Mit dem Bauspar-Förderrechner rechnest du deine eigene Förderung aus.
So beantragst du die Förderung
- Wohnungsbauprämie: Der Antrag läuft über die Bausparkasse, oft mit wenigen Klicks im Kundenportal. Er ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich – für das Sparjahr 2024 also noch bis Ende 2026.
- Arbeitnehmersparzulage: Sie wird mit der Steuererklärung beantragt, über die Anlage VL. Die Bescheinigung dafür schickt dir die Bausparkasse.
- Auszahlung: Die Prämie wird zunächst auf dem Bausparkonto vermerkt und erst bei Zuteilung oder wohnwirtschaftlicher Verwendung ausgezahlt.
Was sich zuletzt geändert hat
- Sparjahr 2024: Vermögenswirksame Leistungen zählen nicht mehr für die Wohnungsbauprämie.
- Stand 2026: Prämiensatz 10 %, Höchstbeträge und Einkommensgrenzen unverändert.
Ein Tipp für Paare: Die doppelten Höchstbeträge gelten für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Unverheiratete Paare werden einzeln betrachtet – jeder bekommt die Prämie auf seine eigenen Einzahlungen bis 700 Euro, mit eigener Einkommensgrenze von 35.000 Euro. Für Paare mit sehr unterschiedlichem Einkommen kann das sogar günstiger sein.
Rechenbeispiel Familie
Rechenbeispiel: Ehepaar mit zwei Kindern
Das Paar verdient zusammen 85.000 Euro brutto. Nach Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträgen liegt das zu versteuernde Einkommen bei rund 58.000 Euro – also unter der Grenze von 70.000 Euro für Verheiratete.
- Gemeinsame Einzahlung von 1.400 € im Jahr → Wohnungsbauprämie 140 €
- Über sieben Jahre kommen so 980 € Prämie zusammen
- Für die Arbeitnehmersparzulage liegt das Paar mit 58.000 € unter der Grenze von 80.000 €. Zahlen beide Arbeitgeber VL in den Bausparvertrag, gibt es bis zu rund 85 € zusätzlich im Jahr.
Wann die Prämie ausgezahlt wird
Die Wohnungsbauprämie landet nicht sofort auf deinem Girokonto. Die Bausparkasse beantragt sie beim Finanzamt und vermerkt sie zunächst auf dem Bausparkonto. Ausgezahlt wird sie bei Verträgen seit 2009 erst, wenn du das Geld wohnwirtschaftlich verwendest – also bei Zuteilung und Nutzung für Kauf, Bau oder Modernisierung. Junge Sparer, die den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen haben, erhalten sie nach sieben Jahren auch ohne Wohnzweck. Die Arbeitnehmersparzulage wird dagegen nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.
Wie hoch ist mein zu versteuerndes Einkommen?
Die wichtigste Zahl für die Förderung steht in deinem Einkommensteuerbescheid: das zu versteuernde Einkommen. Es entsteht, wenn vom Bruttoeinkommen Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen werden. Bei Familien senken zum Beispiel Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen – für die Prüfung der Einkommensgrenzen werden sie berücksichtigt, auch wenn im Steuerbescheid das Kindergeld günstiger war. Deshalb liegen viele Haushalte mit ordentlichem Bruttogehalt trotzdem unter den Grenzen.
Wer keine Steuererklärung abgibt, kann das zu versteuernde Einkommen grob schätzen. Die Bausparkasse prüft die Angaben später mit dem Finanzamt ab. Liegst du knapp über der Grenze, kann eine Steuererklärung mit allen Werbungskosten den Ausschlag geben.
Für wen sich die Förderung besonders lohnt
| Gruppe | Warum |
|---|---|
| Azubis und Studierende | niedriges Einkommen, oft vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber |
| Familien mit Kindern | Kinderfreibeträge senken das zu versteuernde Einkommen |
| Teilzeitbeschäftigte | geringeres Einkommen, Förderung oft voll nutzbar |
| Paare mit einem Hauptverdiener | gemeinsame Einkommensgrenze von 70.000 Euro bei der Prämie |
Häufige Fehler
- Die Förderung gar nicht beantragt, weil man sich für zu gut verdienend hielt
- Unter 50 Euro im Jahr eingezahlt
- Vermögenswirksame Leistungen nicht vom Arbeitgeber auf den Bausparvertrag überweisen lassen
- Die Anlage VL in der Steuererklärung vergessen
- Den Vertrag gekündigt und das Geld nicht fürs Wohnen genutzt
Lohnt sich ein Bausparvertrag ohne Förderung?
Die Förderung ist ein schöner Zusatz, aber selten der Hauptgrund für einen Bausparvertrag. Wichtiger ist, ob du später das Bauspardarlehen nutzen willst – etwa für eine Modernisierung oder zur Absicherung einer Anschlussfinanzierung. Dann sicherst du dir mit dem Vertrag heute einen festen Darlehenszins. Wer nur sparen möchte und das Darlehen sicher nicht braucht, findet oft andere Sparformen mit höheren Zinsen und ohne Abschlussgebühr.
Begriffe kurz erklärt
- Wohnungsbauprämie
- Staatlicher Zuschuss von 10 Prozent auf eigene Bauspareinzahlungen.
- Arbeitnehmersparzulage
- Staatlicher Zuschuss von 9 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen.
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zahlungen des Arbeitgebers in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers.
- Zuteilung
- Zeitpunkt, ab dem Guthaben und Bauspardarlehen ausgezahlt werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- bis 70 Euro Wohnungsbauprämie im Jahr, Paare bis 140 Euro
- bis rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage je Arbeitnehmer
- Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen
- Prämie über die Bausparkasse, Sparzulage über die Steuererklärung beantragen
- Geld grundsätzlich fürs Wohnen verwenden, Ausnahme für junge Sparer
Häufige Fragen
Ist die Wohnungsbauprämie steuerpflichtig?
Nein, die Prämie ist kein steuerpflichtiges Einkommen.
Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt?
Die Einkommensgrenze wird jedes Jahr neu geprüft. Liegst du in einem Jahr darüber, entfällt nur die Prämie für dieses Jahr.
Bekommen auch Kinder die Wohnungsbauprämie?
Ab 16 Jahren ja, wenn sie selbst einzahlen. Für Kinder gilt ihr eigenes Einkommen.
Kann ich die Prämie vergessen haben?
Ja, das passiert häufig. Der Antrag ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich, die Arbeitnehmersparzulage über die Steuererklärung bis zu vier Jahre.
Lohnt sich Bausparen nur wegen der Förderung?
Meist nicht allein. Wichtiger ist oft der gesicherte Darlehenszins für eine spätere Modernisierung oder Anschlussfinanzierung.
Kann ich für mehrere Jahre gleichzeitig Prämie beantragen?
Ja, solange die Jahre noch innerhalb der Antragsfrist von zwei Jahren liegen.
Bekomme ich die Prämie auch für einen Bausparvertrag meines Partners?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können die doppelten Höchstbeträge gemeinsam nutzen, auch verteilt auf mehrere Verträge.
Muss ich die Prämie in der Steuererklärung angeben?
Nein. Die Wohnungsbauprämie beantragst du über die Bausparkasse, nicht über die Steuererklärung. Nur die Arbeitnehmersparzulage läuft über die Anlage VL.
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
Die Prämie hängt von deinen eigenen Einzahlungen und dem Einkommen ab. Sinkt das Einkommen, kann sich der Anspruch sogar verbessern. Vermögenswirksame Leistungen entfallen in dieser Zeit meist.
Kann ich die Sparrate jederzeit ändern?
In der Regel ja. Für die volle Prämie reicht es, im Jahr bis zum Höchstbetrag einzuzahlen.
Passt ein Bausparvertrag zu dir?
Ein Bauspar-Spezialist prüft, welcher Tarif zu deinem Ziel passt und welche Förderung du mitnehmen kannst.
Bausparen anfragen- Schwäbisch Hall: Wohnungsbauprämie – Antrag, Höhe, Fördervoraussetzung (Stand 01.01.2026)
- Sparkasse: Arbeitnehmersparzulage (abgerufen 08.10.2026)
