BAFA-Förderung für Dämmung, Fenster und Lüftung: Die Regeln seit dem 21. Juli 2026

15 Prozent Zuschuss für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung, der iSFP-Bonus erst ab 30.000 Euro: alle Regeln der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen mit Beispielen.

Dämmung, neue Fenster, eine Lüftungsanlage: Für Maßnahmen, die den Energiebedarf eines Hauses senken, zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine wichtige Änderung beim Bonus für den Sanierungsfahrplan. Hier findest du alle Regeln, Höchstbeträge und Rechenbeispiele.

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 · Redaktion Eigenheim 2.0

Kurz erklärt

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozent dazu – seit dem 21. Juli 2026 aber nur noch auf den Teil der Kosten über 30.000 Euro.

  • bis 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis 60.000 €
  • höchstens 4.500 € Zuschuss ohne iSFP, bis 12.000 € mit iSFP
  • Energieeffizienz-Experte für die Gebäudehülle Pflicht
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme

Welche Maßnahmen gefördert werden

  • Dämmung: Außenwand, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Bodenflächen
  • Fenster und Außentüren: Austausch gegen effiziente Modelle
  • Sommerlicher Wärmeschutz: etwa außenliegende Verschattung
  • Anlagentechnik: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Dämmung von Rohrleitungen

Der Austausch der Heizung selbst gehört nicht dazu. Dafür ist die KfW zuständig – alle Regeln stehen im Beitrag zur Heizungsförderung.

Neu eingebautes Holzfenster in einer frisch verputzten Wandöffnung
Für neue Fenster und Dämmung zahlt das BAFA einen Zuschuss. Symbolbild, KI-generiert.

Fördersätze und Höchstbeträge

Ohne iSFPMit iSFP
Fördersatz15 %15 % plus 5 % auf den Teil über 30.000 €
Förderfähig, 1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
Förderfähig, 2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €je 30.000 €
Förderfähig, ab 7. Wohneinheitje 8.000 €je 15.000 €
Maximaler Zuschuss Einfamilienhaus4.500 €12.000 €

Die Höchstbeträge gelten pro Kalenderjahr. Wer größere Vorhaben über mehrere Jahre verteilt, kann sie also mehrfach nutzen. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.

Die Änderung beim Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein Konzept, das ein Energieberater für dein Haus erstellt. Er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Bis Juli 2026 brachte er für jede umgesetzte Maßnahme 5 Prozentpunkte mehr Förderung. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den Bonus nur noch, wenn die förderfähigen Kosten über 30.000 Euro liegen – und dann auch nur auf den Betrag darüber.

Für kleinere Maßnahmen bringt der Fahrplan deshalb keinen höheren Zuschuss mehr. Wichtig bleibt er trotzdem, weil er die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro verdoppelt und eine gute Grundlage für die Planung ist. Die Erstellung wird mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst, bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 650 Euro.

Rechenbeispiele

Rechenbeispiel: Neue Fenster für 18.000 Euro

  • Ohne iSFP: 15 % von 18.000 € = 2.700 €
  • Mit iSFP: ebenfalls 2.700 €, weil die Kosten unter 30.000 € liegen

Rechenbeispiel: Fassade und Fenster für 40.000 Euro

  • Ohne iSFP: förderfähig 30.000 €, davon 15 % = 4.500 €
  • Mit iSFP: 15 % von 40.000 € = 6.000 € plus 5 % von 10.000 € = 500 €, zusammen 6.500 €

Mit dem Sanierungs-Förderrechner kannst du deine eigenen Maßnahmen durchrechnen.

Energieeffizienz-Experte und Baubegleitung

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes eingebunden werden. Er bestätigt vor dem Antrag die technischen Anforderungen und nach Abschluss die Umsetzung. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit bis zu 2.500 Euro.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Statt des Zuschusses kannst du für selbst bewohnte Häuser, die älter als zehn Jahre sind, auch die steuerliche Förderung nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz nutzen: 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Welcher Weg mehr bringt, hängt von Kosten und Steuerlast ab.

So läuft der Antrag ab

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen. Er plant die Maßnahme und erstellt die technische Projektbeschreibung.
  2. Angebote einholen. Verträge mit Handwerkern am besten mit einer Bedingung zur Förderzusage schließen.
  3. Antrag beim BAFA stellen. Online, vor Beginn der Maßnahme.
  4. Bescheid abwarten und umsetzen. Die Maßnahme muss innerhalb der Frist im Bescheid abgeschlossen werden.
  5. Verwendungsnachweis einreichen. Mit Rechnungen und Bestätigung des Experten. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Was sich zuletzt geändert hat

  • 21.07.2026: iSFP-Bonus nur noch ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber. Grundfördersatz von 15 % und Höchstbeträge unverändert.

Rechenbeispiel Mehrfamilienhaus

Rechenbeispiel: Haus mit vier Wohnungen, neue Fenster und Fassadendämmung für 90.000 Euro

  • Förderfähig ohne Sanierungsfahrplan: 30.000 € + 3 × 15.000 € = 75.000 €
  • Zuschuss: 15 % von 75.000 € = 11.250 €
  • Mit Sanierungsfahrplan: förderfähig bis 150.000 €, also die vollen 90.000 €
  • Zuschuss mit Fahrplan: 15 % von 90.000 € = 13.500 € plus 5 % auf den Teil über 30.000 € (60.000 €) = 3.000 €, zusammen 16.500 €

Wie der Bonus bei Mehrfamilienhäusern im Detail berechnet wird, sollte der Energieberater für das konkrete Objekt prüfen.

Was die Energieberatung kostet

Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan hängen von Größe und Zustand des Gebäudes ab. Für Ein- und Zweifamilienhäuser übernimmt der Staat 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Zuschuss höher. Den Antrag stellt der Energieberater, er rechnet den Zuschuss direkt ab. Viele Eigentümer sehen die Beratung als gute Investition, weil sie unnötige oder falsch gereihte Maßnahmen vermeidet.

Welche technischen Anforderungen gelten?

Gefördert werden nur Maßnahmen, die bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen. Für Dämmung und Fenster sind das vor allem Grenzwerte für den Wärmedurchgang der Bauteile, den sogenannten U-Wert. Je kleiner der Wert, desto weniger Wärme geht verloren. Der Energieeffizienz-Experte prüft vor dem Antrag, ob die geplanten Produkte und Ausführungen die Anforderungen erfüllen, und bestätigt das in der technischen Projektbeschreibung. Nach Abschluss bescheinigt er, dass alles so umgesetzt wurde.

Für Lüftungsanlagen gelten Anforderungen an die Wärmerückgewinnung und die Effizienz der Ventilatoren. Bei der Heizungsoptimierung muss unter anderem ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die Details stehen in den technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie, die sich von Zeit zu Zeit ändern.

Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft

In Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten mit der Zahl der Wohnungen. Für ein Haus mit vier Wohnungen sind ohne Sanierungsfahrplan 30.000 Euro für die erste und je 15.000 Euro für die weiteren drei Wohnungen förderfähig, zusammen 75.000 Euro pro Jahr. In Eigentümergemeinschaften müssen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von der Versammlung beschlossen werden. Den Antrag stellt dann die Gemeinschaft über die Verwaltung. Weil Beschlüsse und Planung Zeit brauchen, sollte die Gemeinschaft frühzeitig einen Energieberater einbinden.

Häufige Fehler

  • Handwerker beauftragt, bevor der Antrag gestellt war
  • Energieeffizienz-Experten erst nach Beginn eingebunden
  • Produkte gewählt, die die technischen Anforderungen nicht erfüllen
  • Fristen im Bewilligungsbescheid verpasst
  • Rechnungen ohne ausreichende Aufschlüsselung der Leistungen

Begriffe kurz erklärt

U-Wert
Kennzahl für den Wärmedurchgang eines Bauteils. Je kleiner, desto besser die Dämmwirkung.
iSFP
Individueller Sanierungsfahrplan, erstellt von einem Energieberater.
Energieeffizienz-Experte
Fachleute aus der Expertenliste des Bundes, die Förderanträge technisch begleiten.
Gebäudehülle
Alle Bauteile, die das beheizte Innere nach außen abgrenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 15 Prozent Zuschuss für Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung
  • bis 30.000 Euro förderfähig pro Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 Euro
  • iSFP-Bonus von 5 Prozent nur noch auf den Teil über 30.000 Euro
  • Energieeffizienz-Experte für die Gebäudehülle Pflicht
  • Antrag vor Beginn, alternativ Steuerbonus nach § 35c EStG

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan noch?

Für Vorhaben über 30.000 Euro ja, weil er die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro anhebt. Für kleine Einzelmaßnahmen bringt er keinen höheren Zuschuss mehr.

Bekommen Vermieter den BAFA-Zuschuss?

Ja. Die Förderung für Einzelmaßnahmen steht auch Vermietern offen.

Wird Eigenleistung gefördert?

Arbeitsleistung in Eigenregie nicht. Materialkosten können förderfähig sein, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Umsetzung bestätigt.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises. Bis dahin musst du die Kosten vorfinanzieren.

Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?

Ja, für unterschiedliche Maßnahmen. Die Heizung wird über die KfW gefördert, Dämmung und Fenster über das BAFA. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden.

Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?

Die Frist steht im Bewilligungsbescheid. Innerhalb dieser Zeit muss die Maßnahme abgeschlossen und der Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Muss ich alle Maßnahmen gleichzeitig umsetzen?

Nein. Die Höchstbeträge gelten pro Kalenderjahr, sodass sich größere Sanierungen gut auf mehrere Jahre verteilen lassen.

Werden auch Planungskosten gefördert?

Ja. Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 2.500 Euro.

Gibt es den Zuschuss auch für Neubauten?

Nein. Die Förderung für Einzelmaßnahmen gilt für bestehende Gebäude.

Sanierung planen und finanzieren

Ein Spezialist prüft, welche Förderungen du kombinieren kannst, und findet die passende Finanzierung für den Eigenanteil.

Anfrage stellen
Hinweis und Quellen: Alle Rechner liefern unverbindliche Orientierungswerte und ersetzen keine Beratung. Eigenheim 2.0 ist ein Informations- und Vermittlungsangebot: Wir beraten nicht selbst, sondern leiten Anfragen an Spezialisten weiter. Stand: 9. Oktober 2026.
  • Schwäbisch Hall: BAFA-Förderung 2026 – Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (abgerufen 09.10.2026)
  • nachhaltiges-zuhause.de: BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen – neue Regeln ab 21. Juli 2026 (Stand 21.08.2026)