Wer dämmt, neue Fenster einbaut oder eine Lüftungsanlage nachrüstet, kann vom BAFA einen Zuschuss bekommen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten dabei neue Regeln – vor allem beim Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan. Der Rechner zeigt, wie viel Zuschuss für dein Vorhaben möglich ist.
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 · Redaktion Eigenheim 2.0
Kurz erklärt
Für Dämmung, Fenster, Außentüren und Lüftungsanlagen zahlt das BAFA 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigen die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro, und auf den Teil über 30.000 Euro gibt es 5 Prozent Bonus.
Sanierungs-Förderrechner
Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Einfamilienhaus).
Vereinfachte Rechnung für ein Einfamilienhaus nach den BAFA-Regeln ab 21.07.2026: 15 % Grundförderung, förderfähig bis 30.000 € (mit iSFP bis 60.000 €), iSFP-Bonus 5 % nur auf den Teil über 30.000 €. Heizung wird separat gefördert.
Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat
Die Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle liegt bei 15 Prozent. Neu ist der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): Er beträgt weiterhin 5 Prozent, gilt aber nur noch für den Teil der Kosten über 30.000 Euro. Wer also nur kleinere Maßnahmen umsetzt, profitiert vom Fahrplan finanziell kaum noch – für größere Projekte bleibt er wichtig, weil er die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro verdoppelt.

Diese Maßnahmen werden gefördert
- Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Einbau oder Optimierung von Lüftungsanlagen
- Sommerlicher Wärmeschutz, etwa außenliegende Verschattung
Wichtig vor dem Start
- Den Antrag stellen, bevor du einen Auftrag vergibst.
- Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte nötig.
- Eigenleistung wird nicht gefördert, Material teilweise schon, wenn ein Experte es bestätigt.
Für die Heizung gibt es eine eigene, deutlich höhere Förderung über die KfW – der Heizungsförderungs-Rechner zeigt die Details. Den Rest kannst du über einen Modernisierungskredit finanzieren.
Rechenbeispiel mit den voreingestellten Werten
Rechenbeispiel: Fenster, Fassade und Kellerdecke für 44.000 Euro
- Mit Sanierungsfahrplan: 15 % von 44.000 € = 6.600 € plus 5 % von 14.000 € = 700 €, zusammen 7.300 €
- Ohne Sanierungsfahrplan: förderfähig nur 30.000 €, Zuschuss 4.500 €
Hier bringt der Sanierungsfahrplan also 2.800 Euro mehr. Bei kleineren Vorhaben unter 30.000 Euro gibt es diesen Vorteil nicht mehr.
Die richtige Reihenfolge bei der Sanierung
Wer mehrere Maßnahmen plant, sollte mit der Gebäudehülle beginnen: Erst wenn Dach, Fassade und Fenster gedämmt sind, lässt sich die neue Heizung kleiner und damit günstiger auslegen. Ein Sanierungsfahrplan ordnet die Schritte sinnvoll – und hilft, die Förderung über mehrere Jahre optimal zu nutzen, weil die Höchstbeträge pro Kalenderjahr gelten.
So rechnet der Rechner
Der Rechner addiert die Kosten der einzelnen Maßnahmen, begrenzt sie auf die förderfähigen Höchstkosten für ein Einfamilienhaus und berechnet 15 Prozent Grundförderung. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, kommt auf den Betrag über 30.000 Euro ein Bonus von 5 Prozent hinzu. Mehrfamilienhäuser, Fachplanung und Baubegleitung sowie die Heizung sind nicht enthalten.
Welche Maßnahme bringt wie viel?
| Maßnahme | Wirkung | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Dach oder oberste Geschossdecke | über das Dach geht viel Wärme verloren | die Dämmung der obersten Geschossdecke ist oft vergleichsweise günstig |
| Fassade | große Fläche, spürbare Einsparung | lohnt sich besonders, wenn ohnehin Putz oder Anstrich anstehen |
| Fenster | weniger Zugluft, mehr Komfort | auf den Anschluss an die Wand achten, sonst droht Schimmel |
| Kellerdecke | wärmere Fußböden im Erdgeschoss | oft in Eigenleistung vorbereitbar, Expertenbestätigung nötig |
| Lüftung mit Wärmerückgewinnung | Feuchteschutz nach Dämmung | sinnvoll, wenn die Gebäudehülle dichter wird |
So läuft die Energieberatung ab
Am Anfang steht ein Termin mit einem Energieeffizienz-Experten. Er nimmt das Haus auf, prüft Baujahr, Bauteile und Heizung und berechnet den Energiebedarf. Auf Wunsch erstellt er einen individuellen Sanierungsfahrplan, der die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt und die Kosten und Einsparungen abschätzt. Für Einfamilienhäuser wird die Beratung mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst, höchstens mit 650 Euro. Den Zuschuss beantragt der Experte, du zahlst nur den Eigenanteil.
Zuschuss oder Steuerbonus: ein Vergleich
Rechenbeispiel: Fenster für 18.000 Euro im selbst bewohnten Haus
- BAFA-Zuschuss: 15 % = 2.700 €, ausgezahlt nach Abschluss
- Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % = 3.600 €, verteilt über drei Steuerjahre und nur, wenn genug Einkommensteuer anfällt
Der Steuerbonus kann mehr bringen, kommt aber später und setzt eine ausreichende Steuerlast voraus. Für Rentner mit wenig Steuer ist der Zuschuss oft die bessere Wahl. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Den Eigenanteil finanzieren
Selbst mit Förderung bleibt bei einer Sanierung meist ein großer Eigenanteil. Viele finanzieren ihn mit einem Modernisierungskredit, über eine Aufstockung der Baufinanzierung oder mit einem Bausparvertrag. Da der Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt wird, muss auch er zunächst vorfinanziert werden. Was ein Kredit monatlich kostet, zeigt der Modernisierungskredit-Rechner.
Häufige Fehler
- Auftrag vor dem Antrag vergeben – dann gibt es keine Förderung.
- Energieeffizienz-Experte zu spät eingebunden.
- Fristen im Bewilligungsbescheid übersehen.
- Fenster getauscht, ohne an Lüftung und Wandanschluss zu denken.
Begriffe kurz erklärt
- iSFP
- Individueller Sanierungsfahrplan: ein Konzept des Energieberaters für die schrittweise Sanierung.
- Energieeffizienz-Experte
- Fachleute aus der Expertenliste des Bundes, die Förderanträge technisch begleiten.
- Gebäudehülle
- Alle Bauteile, die das beheizte Innere von außen trennen: Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke.
- Fachplanung und Baubegleitung
- Leistungen des Experten während der Planung und Umsetzung, separat gefördert.
Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft
In Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten mit der Zahl der Wohnungen: Für die erste Wohneinheit gelten 30.000 Euro, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro, ab der siebten je 8.000 Euro – mit Sanierungsfahrplan jeweils das Doppelte bis zur jeweiligen Grenze. In Eigentümergemeinschaften beschließt die Versammlung die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Den Antrag stellt dann die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Weil Beschlüsse Zeit brauchen, sollte der Prozess früh beginnen.
Praxisfall: Einfamilienhaus aus den 1970ern
Ein Ehepaar lässt einen Sanierungsfahrplan erstellen. Im ersten Jahr werden Fenster und Kellerdeckendämmung für 22.000 Euro umgesetzt, im zweiten Jahr Dach und Fassade für 45.000 Euro. Weil die Höchstbeträge pro Kalenderjahr gelten, bekommen sie im ersten Jahr 3.300 Euro und im zweiten Jahr 6.750 Euro plus 750 Euro Bonus für den Teil über 30.000 Euro. Zusammen sind das 10.800 Euro Zuschuss.
Für wen dieser Rechner gedacht ist
Der Rechner richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Dach, Fassade, Fenster oder Kellerdecke erneuern wollen. Er zeigt, wie viel Zuschuss möglich ist und ob sich ein Sanierungsfahrplan finanziell lohnt. Für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften liefert er eine erste Orientierung, die ein Energieberater dann präzisiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAFA zahlt 15 Prozent Zuschuss für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung.
- Ohne Sanierungsfahrplan sind 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr förderfähig, mit Fahrplan 60.000 Euro.
- Der Bonus von 5 Prozent gilt seit Juli 2026 nur noch für den Teil über 30.000 Euro.
- Antrag immer vor dem Auftrag stellen und einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
Alle Regeln seit dem 21. Juli 2026, Höchstbeträge und Antragsweg.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan noch?
Bei Vorhaben über 30.000 Euro ja, weil er die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro anhebt und auf den Teil darüber 5 Prozent Bonus bringt. Die Beratung selbst wird mit 50 Prozent gefördert.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn der Maßnahme, also bevor du einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterschreibst.
Gilt die Förderung auch für Vermieter?
Ja, die Zuschüsse für die Gebäudehülle können auch Vermieter erhalten.
Wie ist das bei Mehrfamilienhäusern?
Die förderfähigen Kosten steigen mit der Zahl der Wohnungen, sinken aber pro Einheit. Ein Spezialist kann das für dein Objekt genau berechnen.
Kann ich die Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilen?
Ja. Die Höchstbeträge gelten pro Kalenderjahr. So lassen sich größere Sanierungen in Etappen fördern.
Brauche ich für neue Fenster einen Energieberater?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Er bestätigt die technischen Anforderungen.
Wie lange dauert die BAFA-Bewilligung?
Das schwankt. Mit dem Vorhaben darfst du nach Antragstellung auf eigenes Risiko beginnen, sicher ist der Zuschuss aber erst mit dem Bescheid.
Gibt es Förderung für Eigentumswohnungen?
Ja. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beantragt in der Regel die Eigentümergemeinschaft, Maßnahmen an der eigenen Wohnung, etwa Fenster im Sondereigentum, der Eigentümer.
Kann ich nach der Sanierung Energiekosten sparen?
Ja, wie viel hängt vom Ausgangszustand ab. Der Energieberater schätzt die Einsparung im Sanierungsfahrplan ab.
Muss ich alle Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen?
Nein. Der Fahrplan ist eine Empfehlung. Den Bonus gibt es für Maßnahmen, die im Fahrplan stehen und innerhalb der Frist umgesetzt werden.
Gilt der Höchstbetrag pro Maßnahme oder pro Jahr?
Pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Wer Maßnahmen über mehrere Jahre verteilt, kann die Höchstbeträge mehrfach nutzen.
Passende Rechner: Heizungsförderung · Modernisierungskredit · Heizkosten-Vergleich
Sanierung planen und finanzieren
Ein Spezialist prüft, welche Förderungen du kombinieren kannst, und findet die passende Finanzierung für den Rest.
Sanierung anfragen- nachhaltiges-zuhause.de: BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen – neue Regeln ab 21. Juli 2026 (Stand 21.08.2026)
