Eigenheimrente-Rechner: Wohn-Riester-Zulagen bis 2026 und ab 2027

Wie viel Wohn-Riester-Zulage bekommst du? Der Rechner vergleicht die Regeln bis Ende 2026 mit den neuen Zulagen ab 2027.

Die Eigenheimrente, oft „Wohn-Riester“ genannt, ist die staatliche Förderung für alle, die mit ihrer Altersvorsorge ins eigene Zuhause investieren. Ab 2027 ändern sich die Zulagen deutlich. Der Rechner zeigt dir, wie viel Förderung du nach den bisherigen und nach den neuen Regeln bekommen kannst.

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 · Redaktion Eigenheim 2.0

Kurz erklärt

Ab 2027 gibt es für Wohn-Riester bis zu 540 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro pro Kind. Gefördert werden bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro. Bis Ende 2026 gelten noch die bisherigen Zulagen.

Eigenheimrente-Rechner

Wähle die Regeln, trage deinen Eigenbeitrag ein und vergleiche.

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Vereinfachte Rechnung pro Person. Nicht berücksichtigt: Berufseinsteigerbonus, steuerlicher Sonderausgabenabzug und Kinder vor Jahrgang 2008 nach altem Recht.

Was ist die Eigenheimrente?

Die Eigenheimrente ist ein Teil der Riester-Förderung. Statt in einen klassischen Rentenvertrag fließt das geförderte Kapital in die eigene, selbst genutzte Immobilie. Das geht zum Beispiel mit einem Riester-Bausparvertrag oder einem Riester-Darlehen. Im Ruhestand wohnst du mietfrei oder mit geringer Restschuld – das ist die „Rente aus Stein“.

Familie mit drei Kindern steht vor ihrem Einfamilienhaus mit Garten
Mit der Eigenheimrente unterstützt der Staat den Weg ins eigene Zuhause mit Zulagen. Symbolbild, KI-generiert.

Die Zulagen im Vergleich

Bis Ende 2026Ab 2027
Grundzulage175 € pro Jahrbis 540 € pro Jahr
Kinderzulage300 € (ab Jahrgang 2008), sonst 185 €300 € pro Kind, egal welcher Jahrgang
Mindesteigenbeitrag4 % des Vorjahreseinkommens minus Zulagen, mindestens 60 €120 € pro Jahr
Geförderter Eigenbeitragbis 2.100 € inklusive Zulagenbis 1.800 € pro Jahr

Nach den neuen Regeln gibt es für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag 50 Cent Zulage pro Euro, also bis zu 180 Euro. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro kommen 25 Cent dazu, das sind noch einmal bis zu 360 Euro. Die volle Kinderzulage gibt es ab 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Ein Paar mit zwei Kindern kann so auf bis zu 1.680 Euro Zulagen im Jahr kommen.

Gut zu wissen für bestehende Verträge

  • Bestehende Verträge behalten ihre bisherigen Regeln (Bestandsschutz).
  • Ein Wechsel in die neuen Regeln ab 1. Januar 2027 ist freiwillig – aber nicht umkehrbar.
  • Bis Ende 2026 gelten die bisherigen Zulagen.

Das Wohnförderkonto und die Steuer

Die Förderung ist nicht geschenkt, sondern nachgelagert besteuert. Dafür führt die Zulagenstelle ein Wohnförderkonto, auf dem das geförderte Kapital erfasst wird. Ab Rentenbeginn wird es versteuert – entweder verteilt über viele Jahre oder auf einmal mit einem Rabatt. Mit der Reform ändern sich auch hier Details, etwa die jährliche Erhöhung des Kontos. Wie sich das in deinem Fall auswirkt, sollte ein Spezialist mit dir durchgehen.

Für wen lohnt sich Wohn-Riester?

  • Für Familien mit Kindern, weil die Kinderzulagen stark ins Gewicht fallen.
  • Für alle, die ohnehin eine Immobilie kaufen, bauen oder entschulden wollen.
  • Für Geringverdiener, weil schon kleine Eigenbeiträge hohe Zulagenquoten bringen.
  • Weniger geeignet ist sie, wenn ein Umzug ins Ausland oder eine spätere Vermietung wahrscheinlich ist.

Rechenbeispiel mit kleinem Beitrag

Rechenbeispiel: 300 Euro Eigenbeitrag, ein Kind

  • Ab 2027: 150 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage = 450 € Zulagen im Jahr
  • Das entspricht 150 Prozent Förderung auf den eigenen Beitrag

Gerade bei kleinen Beiträgen und Kindern ist die Förderquote nach den neuen Regeln sehr hoch.

So rechnet der Rechner

Nach den neuen Regeln berechnen wir die Grundzulage mit 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro pro Kind, voll ab 300 Euro Eigenbeitrag. Nach den bisherigen Regeln berechnen wir den Mindesteigenbeitrag aus 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen und kürzen die Zulagen anteilig, wenn er nicht erreicht wird. Steuerliche Vorteile und der Berufseinsteigerbonus sind nicht enthalten.

Wofür du Wohn-Riester einsetzen kannst

  • Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses
  • Tilgung eines Darlehens für die selbst genutzte Immobilie
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbst genutzte Wohnung
  • barrierereduzierender Umbau
  • energetische Sanierung der selbst genutzten Immobilie (ab 2028 mit einheitlichem Mindestbetrag von 3.000 Euro)

Riester-Bausparen oder Riester-Darlehen?

Riester-BausparvertragRiester-Darlehen
Für wen?wer erst in einigen Jahren kaufen oder umbauen willwer jetzt kauft oder baut
Wie wird gefördert?Zulagen fließen ins BausparguthabenZulagen fließen direkt in die Tilgung
ZinssicherheitDarlehenszins bei Abschluss festgelegtfester Zins für die vereinbarte Laufzeit
FlexibilitätGuthaben für Wohnzwecke nutzbaran die Immobilie gebunden

Was passiert bei Verkauf oder Auszug?

Die Förderung ist an die Selbstnutzung gebunden. Ziehst du dauerhaft aus und nutzt die Immobilie nicht mehr selbst, wird der Stand des Wohnförderkontos grundsätzlich zur Versteuerung fällig. Es gibt aber Ausnahmen: Wer innerhalb bestimmter Fristen eine neue selbst genutzte Immobilie erwirbt oder den Betrag in einen anderen Riester-Vertrag einzahlt, kann die Besteuerung vermeiden. Auch bei beruflich bedingtem Auszug mit geplanter Rückkehr gelten Sonderregeln. Wer einen Verkauf oder Umzug plant, sollte sich vorher beraten lassen.

Für wen sich Wohn-Riester besonders lohnt

SituationEinschätzung
Familie mit Kindern und mittlerem EinkommenKinderzulagen machen einen großen Teil der Förderung aus
Geringverdienerhohe Förderquote schon bei kleinen Beiträgen
Gutverdienerzusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug möglich
Wer bald ins Ausland ziehen willeher ungeeignet, weil die Selbstnutzung an Bedingungen geknüpft ist

Im Rechner kannst du beide Regelwerke vergleichen. Alle Details zur Reform, zu Bestandsverträgen und zum Wechsel findest du im Ratgeber-Beitrag.

Begriffe kurz erklärt

Eigenheimrente
Offizieller Name für Wohn-Riester: Riester-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum.
Wohnförderkonto
Konto der Zulagenstelle, auf dem das geförderte Kapital für die spätere Besteuerung erfasst wird.
Mindesteigenbeitrag
Eigener Beitrag, der nötig ist, um die volle Förderung zu erhalten.
Dauerzulagenantrag
Einmaliger Antrag beim Anbieter, damit die Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt werden.

Checkliste vor dem Jahreswechsel 2026/2027

  • Bestehende Riester-Verträge heraussuchen und den aktuellen Stand prüfen
  • Dauerzulagenantrag kontrollieren: Sind Kinder und Einkommen aktuell hinterlegt?
  • Mindesteigenbeitrag für 2026 nach den alten Regeln erreichen, um keine Zulagen zu verlieren
  • Vor einem Wechsel ins neue System beide Varianten durchrechnen
  • Wer 2026 einen neuen Vertrag abschließen will: auf die Bestätigung bis 31.12.2026 achten

Praxisfall: Familie mit drei Kindern

Eine Mutter zahlt 900 Euro im Jahr in einen Riester-Bausparvertrag ein, ihre drei Kinder sind ihr zugeordnet. Nach den neuen Regeln ab 2027 erhält sie 180 Euro plus 135 Euro Grundzulage und 900 Euro Kinderzulagen, zusammen 1.215 Euro im Jahr – mehr als ihr eigener Beitrag. Über zehn Jahre kommen so über 12.000 Euro Zulagen zusammen, die später in das eigene Zuhause fließen können.

Für wen dieser Rechner gedacht ist

Der Rechner ist für alle gedacht, die mit Riester-Förderung ins eigene Zuhause investieren möchten oder bereits einen Riester-Vertrag haben und den Wechsel ins neue System prüfen. Besonders interessant ist er für Familien mit Kindern und für Haushalte mit kleinerem Einkommen, weil die Förderquote dort am höchsten ist. Wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte beide Regelwerke vergleichen, bevor er sich für einen Wechsel entscheidet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2027 bis zu 540 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro pro Kind.
  • Gefördert werden bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag, Mindesteigenbeitrag 120 Euro.
  • Bestandsverträge behalten die alten Regeln, ein Wechsel ist freiwillig und endgültig.
  • Die Förderung ist an die Selbstnutzung der Immobilie gebunden.

Häufige Fragen

Wer kann die Eigenheimrente nutzen?

Vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und ihre Ehepartner. Die genauen Voraussetzungen hängen von deiner Situation ab.

Muss ich die Immobilie selbst bewohnen?

Ja. Die Förderung gilt für die selbst genutzte Wohnung oder das selbst genutzte Haus.

Was passiert mit meinem alten Vertrag ab 2027?

Er läuft nach den bisherigen Regeln weiter. Du kannst freiwillig in die neuen Regeln wechseln, das lässt sich aber nicht rückgängig machen.

Wie beantrage ich die Zulagen?

Meist über den Anbieter deines Vertrags mit einem Dauerzulagenantrag. Dann musst du nicht jedes Jahr neu beantragen.

Gibt es Wohn-Riester auch ohne Bausparvertrag?

Ja, zum Beispiel als Riester-Darlehen für Kauf oder Bau. Welche Form passt, hängt von deinem Vorhaben und Zeitplan ab.

Kann ich Wohn-Riester mit einer normalen Baufinanzierung kombinieren?

Ja. Ein Riester-Darlehen oder ein Riester-Bausparvertrag kann ein Baustein der Gesamtfinanzierung sein.

Muss ich die Zulagen zurückzahlen, wenn ich verkaufe?

Nicht unbedingt. Es wird grundsätzlich der Stand des Wohnförderkontos versteuert, sofern du nicht innerhalb der Fristen reinvestierst.

Wird die Zulage jedes Jahr gleich hoch sein?

Sie hängt von deinem Eigenbeitrag und der Zahl der zugeordneten Kinder ab. Ändert sich etwas, ändert sich auch die Zulage.

Passende Rechner: Bauspar-Förderrechner · Baufinanzierungsrechner · Eigenkapital-Sparplan

Wohn-Riester für dein Zuhause nutzen?

Ein Spezialist für Bausparen und Baufinanzierung prüft, welche Zulagen für dich möglich sind – kostenlos und unverbindlich.

Bausparen anfragen
Hinweis und Quellen: Alle Rechner liefern unverbindliche Orientierungswerte und ersetzen keine Beratung. Eigenheim 2.0 ist ein Informations- und Vermittlungsangebot: Wir beraten nicht selbst, sondern leiten Anfragen an Spezialisten weiter. Stand: 9. Oktober 2026.
  • Schwäbisch Hall: Wohn-Riester-Förderung – Zulagen bis Ende 2026 und ab 2027 (aktualisiert 28.08.2026)
  • LBS: Riester-Reform 2027 – neue Zulagen und Wohnförderkonto (aktualisiert 14.07.2026)