Die Riester-Förderung wird ab 2027 neu aufgestellt. Für alle, die ihre Altersvorsorge ins eigene Zuhause stecken, bringt das deutlich höhere Zulagen – und ein paar Fallstricke bei bestehenden Verträgen. Hier findest du die wichtigsten Änderungen für Wohn-Riester, also die Eigenheimrente.
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 · Redaktion Eigenheim 2.0
Kurz erklärt
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz steigt die Grundzulage ab 1. Januar 2027 von 175 auf bis zu 540 Euro im Jahr, jedes Kind bringt bis zu 300 Euro. Der Mindesteigenbeitrag liegt dann einheitlich bei 120 Euro. Bestehende Verträge behalten ihre alten Regeln, ein Wechsel ist freiwillig, aber endgültig.
- Bundesrat-Zustimmung im Mai 2026, verkündet am 29.05.2026, gültig ab 01.01.2027
- gefördert werden bis zu 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr
- Wohnförderkonto: 2-Prozent-Erhöhung fällt weg
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrente, ist die Variante der Riester-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum. Das geförderte Kapital fließt nicht in eine Rentenversicherung, sondern in den Kauf, den Bau oder die Entschuldung der eigenen Immobilie. Typisch sind Riester-Bausparverträge und Riester-Darlehen. Die Idee: Im Alter wohnst du mietfrei – das ersetzt einen Teil der Rente.

Die neuen Zulagen ab 2027
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | bis 540 € |
| Berechnung | fest, bei Mindesteigenbeitrag | 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € |
| Kinderzulage | 300 € (ab Jahrgang 2008), 185 € (ältere Kinder) | bis 300 € pro Kind |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € | 200 € |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des Vorjahreseinkommens minus Zulagen, mind. 60 € | 120 € |
| Geförderter Eigenbeitrag | bis 2.100 € inkl. Zulagen | bis 1.800 € pro Jahr |
Die volle Kinderzulage gibt es ab 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Wer weniger einzahlt, bekommt anteilig weniger. Für Familien mit kleinem Einkommen wird die Förderung damit spürbar attraktiver: Ein Paar mit zwei Kindern kann laut Schwäbisch Hall auf bis zu 1.680 Euro Zulagen im Jahr kommen.
Rechenbeispiel: Alleinerziehende mit zwei Kindern
Eigenbeitrag 1.200 Euro im Jahr, Bruttoeinkommen 40.000 Euro.
- Bis Ende 2026: 175 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 775 € (Mindesteigenbeitrag 825 € erreicht)
- Ab 2027: 180 € + 210 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 990 €
Eigene Werte rechnest du mit dem Eigenheimrente-Rechner durch.
Was mit bestehenden Verträgen passiert
- Bestehende Riester-Bausparverträge behalten ihre bisherige Förderung. Das gilt auch für Verträge, die 2026 abgeschlossen werden und deren Bestätigung bis 31.12.2026 vorliegt.
- Ab 1. Januar 2027 kannst du freiwillig in das neue System wechseln.
- Die Wechselerklärung ist verbindlich und unwiderruflich. Sie gilt für alle deine Riester-Verträge, egal bei welchem Anbieter.
- Wechselt der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner, wechselt der mittelbar berechtigte automatisch mit.
Vor dem Wechsel durchrechnen
Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und Eigenbeitrag ab. Wer bisher schon mit kleinem Eigenbeitrag die volle Förderung bekommt, kann im neuen System schlechter fahren. Weil der Wechsel nicht rückgängig zu machen ist, lohnt sich ein Vergleich vorher.
Wohnförderkonto und Besteuerung
Die Förderung bei Wohn-Riester ist nachgelagert besteuert. Dafür führt die Zulagenstelle ein Wohnförderkonto, auf dem das entnommene geförderte Kapital und die Tilgungsbeiträge erfasst werden. Bisher wird das Konto bis Rentenbeginn jährlich um 2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung entfällt mit der Reform.
Auch die Besteuerung wird einfacher: Für Wohnförderkonten, die ab dem 1. Januar 2028 gebildet werden, wird der Betrag über fünf Jahre verteilt versteuert, beginnend im Jahr nach dem Start der Auszahlungsphase. Bisher konnte man wählen zwischen einer Versteuerung bis zum 85. Lebensjahr und einer Einmalbesteuerung mit 30 Prozent Rabatt.
Entnahme für Umbau und Sanierung
Ab 1. Januar 2028 gilt für alle Verwendungszwecke ein einheitlicher Mindestbetrag von 3.000 Euro für die Entnahme – auch für energetische Maßnahmen und den barrierearmen Umbau.
Und das Altersvorsorgedepot?
Die Reform bringt zusätzlich ein neues, gefördertes Altersvorsorgedepot. Es ist eine Form der Geldanlage und hat mit der eigenen Immobilie zunächst nichts zu tun. Wir informieren darüber im Ratgeber, vermitteln dazu aber keine Anfragen.
Was sich zuletzt geändert hat
- 29.05.2026: Altersvorsorgereformgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, gültig ab 01.01.2027.
- 01.01.2027: Neue Zulagen, Mindesteigenbeitrag 120 €, Wechsel für Bestandsverträge möglich.
- 01.01.2028: Neue Besteuerung des Wohnförderkontos, einheitlicher Entnahme-Mindestbetrag 3.000 €.
Wichtig für Eltern: Die volle Kinderzulage von 300 Euro gibt es nach den neuen Regeln erst ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr. Wer weniger einzahlt, erhält die Kinderzulage nur anteilig. Für Familien lohnt es sich deshalb, den Eigenbeitrag mindestens auf diese Höhe zu setzen.
Rechenbeispiel: Ehepaar mit zwei Kindern ab 2027
Beide Partner sind förderberechtigt und zahlen je 900 Euro im Jahr in einen Riester-Bausparvertrag. Die Kinderzulagen sind der Mutter zugeordnet.
- Grundzulage je Partner: 180 € + 135 € = 315 €, zusammen 630 €
- Kinderzulagen: 2 × 300 € = 600 €
- Zulagen zusammen: 1.230 € im Jahr
- Bei vollem geförderten Eigenbeitrag von 1.800 € je Partner wären es bis zu 1.680 € im Jahr
Steuervorteil zusätzlich zu den Zulagen
Neben den Zulagen können Riester-Sparer ihre Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, und erstattet gegebenenfalls die Differenz. Für Gutverdiener kann das einen spürbaren Zusatzvorteil bringen. Wie hoch er ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Die Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, besteuert wird später über das Wohnförderkonto.
Für wen sich der Wechsel lohnen kann
| Situation | Tendenz |
|---|---|
| Kleiner Eigenbeitrag, mittleres Einkommen, keine Kinder | neue Regeln oft günstiger, weil schon 120 Euro Mindestbeitrag reichen und die Grundzulage höher ist |
| Kinder vor Jahrgang 2008 | neue Regeln günstiger, weil jedes Kind bis zu 300 Euro bringt |
| Hohes Einkommen, hoher Eigenbeitrag | genau rechnen: Der geförderte Beitrag ist auf 1.800 Euro begrenzt |
| Vertrag kurz vor der Entnahme | Auswirkungen auf Wohnförderkonto und Besteuerung prüfen |
Die Tabelle zeigt nur Tendenzen. Weil der Wechsel endgültig ist und für alle Riester-Verträge gilt, sollte die Entscheidung auf einer konkreten Berechnung beruhen.
Was passiert bei Verkauf oder Auszug?
Wohn-Riester ist an die Selbstnutzung gebunden. Wer die Immobilie verkauft oder dauerhaft nicht mehr selbst bewohnt, muss das Wohnförderkonto grundsätzlich versteuern. Das lässt sich vermeiden, wenn innerhalb bestimmter Fristen in eine neue selbst genutzte Immobilie investiert oder der Betrag in einen anderen Riester-Vertrag eingezahlt wird. Für einen beruflich bedingten Umzug mit geplanter Rückkehr und für Ehepartner nach Scheidung oder Tod gibt es Sonderregeln. Vor einem Verkauf lohnt sich deshalb immer ein Blick auf die Folgen.
Checkliste für Riester-Sparer
- Bestehende Verträge und Anbieter heraussuchen
- Dauerzulagenantrag prüfen und Kinder aktuell halten
- 2026 den Mindesteigenbeitrag nach alten Regeln erreichen
- Ab 2027 beide Regelwerke vergleichen, bevor du wechselst
- Bei geplantem Kauf, Bau oder Umbau rechtzeitig mit dem Anbieter sprechen
Begriffe kurz erklärt
- Eigenheimrente
- Offizieller Begriff für Wohn-Riester.
- Wohnförderkonto
- Konto der Zulagenstelle für die spätere Besteuerung des geförderten Kapitals.
- Mindesteigenbeitrag
- Eigener Beitrag, der für die volle Förderung nötig ist.
- Mittelbar Berechtigte
- Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, aber über den Partner Zulagen erhalten können.
Das Wichtigste in Kürze
- Altersvorsorgereformgesetz gilt ab 1. Januar 2027
- Grundzulage bis 540 Euro, Kinderzulage bis 300 Euro pro Kind
- Mindesteigenbeitrag 120 Euro, gefördert bis 1.800 Euro Eigenbeitrag
- Bestandsverträge behalten alte Regeln, Wechsel freiwillig und unwiderruflich
- Wohnförderkonto ohne 2-Prozent-Erhöhung, Besteuerung über fünf Jahre für neue Konten ab 2028
Häufige Fragen
Muss ich meinen alten Riester-Vertrag umstellen?
Nein. Bestehende Verträge laufen nach den bisherigen Regeln weiter. Ein Wechsel ist freiwillig.
Kann ich nach einem Wechsel zurück?
Nein, die Wechselerklärung ist unwiderruflich und gilt für alle deine Riester-Verträge.
Muss ich die Zulagen jedes Jahr beantragen?
Nein. Mit einem Dauerzulagenantrag beim Anbieter werden die Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt. Änderungen, etwa ein neues Kind, solltest du dem Anbieter mitteilen.
Lohnt sich Wohn-Riester für Gutverdiener?
Neben den Zulagen gibt es einen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Ob sich das rechnet, hängt vom Einzelfall ab.
Kann ich Wohn-Riester für eine vermietete Wohnung nutzen?
Nein. Die Förderung gilt nur für selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland oder der EU.
Kann ich 2026 noch einen Vertrag nach alten Regeln abschließen?
Ja. Verträge, deren Bestätigung bis 31.12.2026 vorliegt, gelten als Bestandsverträge mit den bisherigen Regeln.
Was ist ein mittelbar Berechtigter?
Ein Ehepartner, der selbst nicht förderberechtigt ist, aber über den förderberechtigten Partner einen eigenen Vertrag mit Zulagen haben kann.
Ändert sich etwas für Riester-Darlehen?
Auch Riester-Darlehen profitieren von den neuen Zulagen, wenn sie nach den neuen Regeln laufen. Für bestehende Darlehen gilt wie bei Bausparverträgen der Bestandsschutz.
Brauche ich für den Wechsel eine Beratung?
Vorgeschrieben ist sie nicht. Weil die Entscheidung endgültig ist, lohnt sich aber eine Vergleichsrechnung mit einem Spezialisten.
Wohn-Riester für dein Zuhause nutzen?
Ein Spezialist für Bausparen und Baufinanzierung prüft, welche Zulagen für dich möglich sind und ob sich ein Wechsel lohnt.
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