Wohneigentumsförderung Schleswig-Holstein 2026: Zinsloses Darlehen der IB.SH

Bis zu 100.000 Euro zinslos für 20 Jahre plus Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit: So funktioniert die soziale Wohnraumförderung für Eigentum in Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holstein fördert Familien und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen beim Bau und Kauf von Wohneigentum mit einem zinslosen Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Zinslos heißt: Für 20 Jahre fallen keine Zinsen an, nur geringe Verwaltungskosten. Hier erfährst du, wie die Förderung aufgebaut ist und worauf du achten musst.

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 · Redaktion Eigenheim 2.0

Kurz erklärt

Die soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen in Schleswig-Holstein bietet ein Grunddarlehen von bis zu 100.000 Euro, zinslos mit 20 Jahren Zinsbindung und 0,5 Prozent Verwaltungskosten pro Jahr. Dazu kommen bis zu 50.000 Euro für barrierefreie Maßnahmen und bis zu 15.000 Euro für zukunftsfähiges Wohnen. Voraussetzung ist mindestens ein Kind oder ein schwerbehindertes Haushaltsmitglied.

Historischer Hafen mit Giebelhäusern und beleuchteten Segelschiffen am Abend
Schleswig-Holstein fördert Familien beim Kauf und Bau mit einem zinslosen Darlehen. Symbolbild, KI-generiert.

Die Förderung im Überblick

BausteinRegelung
Grunddarlehenbis 100.000 €
Zusatzdarlehen Barrierefreiheitbis 50.000 € für Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen
Zusatzdarlehen zukunftsfähiges Wohnenbis 15.000 €
Zins0,00 % für 20 Jahre
Verwaltungskosten0,5 % pro Jahr
Tilgungim Beispiel der IB.SH 2 % pro Jahr
ZielgruppeHaushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied

Rechenbeispiel: Grunddarlehen 100.000 Euro

  • Zins: 0 %
  • Tilgung 2 %: rund 167 € im Monat
  • Verwaltungskosten 0,5 %: anfangs rund 42 € im Monat
  • Monatliche Rate laut Beispiel der IB.SH: 208,33 €

Für ein Darlehen von 100.000 Euro zahlst du also anfangs rund 208 Euro im Monat – deutlich weniger als bei einem Bankdarlehen zu Marktzinsen.

Was gefördert wird

  • Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • Kauf einer gebrauchten Immobilie, mit Kostenobergrenze von 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
  • Ausbau oder Umbau, wenn vorhandener Wohnraum für ein behindertes Haushaltsmitglied nicht mehr geeignet ist

Neubauten müssen die gesetzlichen Energieanforderungen erfüllen. Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen arbeiten, sind ausgeschlossen. Es gelten Einkommensgrenzen nach Landesrecht, die die IB.SH auf ihrer Website veröffentlicht.

Eigenkapital

Ein angemessener Eigenanteil ist erforderlich. Er kann als Guthaben auf Spar- oder Bausparkonten, als eigenes, bezahltes Grundstück oder als Eigenleistung am Bau eingebracht werden. Gerade die Möglichkeit, Eigenleistung anzurechnen, hilft Familien, die handwerklich geschickt sind.

So läuft der Antrag

  1. Beratung: Die Finanzierungsberatung der IB.SH in Kiel informiert zu Voraussetzungen und Einkommensgrenzen.
  2. Antrag: Vor Baubeginn und vor dem Kaufvertrag stellen.
  3. Rücktrittsrecht: Beim Kauf ein Rücktrittsrecht für den Fall vereinbaren, dass die Förderung abgelehnt wird.
  4. Bewilligung: Die IB.SH entscheidet über den Antrag. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Mittel sind begrenzt.
  5. Gesamtfinanzierung: Das Förderdarlehen mit Bankdarlehen und gegebenenfalls KfW kombinieren.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, etwa Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Rentenbescheide
  • Nachweise über Kinder, Schwangerschaft oder Schwerbehinderung
  • Kostenaufstellung: Kaufpreis oder Baukosten, Grundstück, Nebenkosten
  • Nachweise über Eigenkapital und geplante Eigenleistung
  • Unterlagen zum Objekt: Exposé, Grundriss, Wohnflächenberechnung, bei Neubau Baubeschreibung und Energienachweis
  • Finanzierungsplan mit Bankdarlehen und weiteren Förderungen
  • Schwerbehindertenausweis, falls zutreffend

Die zuständige Stelle nennt dir die genauen Formulare. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung erheblich.

Kombination mit KfW und Bankdarlehen

Die Landesförderung in Schleswig-Holstein deckt einen Teil der Kosten. Den Rest finanzierst du mit Eigenkapital, einem Bankdarlehen und gegebenenfalls KfW-Programmen wie „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“. Ob und wie sich die Programme kombinieren lassen, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab – einige Landesprogramme schließen andere öffentliche Förderungen aus, KfW-Kredite sind aber häufig erlaubt. Einen Überblick über die KfW-Programme findest du im Beitrag KfW-Förderung fürs Eigenheim.

Weitere Programme der IB.SH

Die IB.SH vergibt auch das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ und bietet mit „IB.SH Immo Eigentum“ ein eigenes Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum an. Welche Kombination für dich passt, hängt von Einkommen, Kinderzahl und Objekt ab.

Häufige Fehler

  • Kaufvertrag ohne Rücktrittsrecht vor der Bewilligung unterschrieben
  • Kosten pro Quadratmeter beim Bestandskauf über der Obergrenze
  • Fossile Heizung im Neubau geplant
  • Einkommensgrenzen nicht vorab geprüft

Praxisfall: Familie mit einem Kind kauft ein Bestandshaus

Eine Familie mit einem Kind kauft ein gebrauchtes Haus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche. Der Kaufpreis einschließlich Nebenkosten liegt unter der Obergrenze von 2.500 Euro pro Quadratmeter, also unter 300.000 Euro. Die Familie erhält das zinslose Grunddarlehen von 100.000 Euro. Den Rest finanziert sie mit Eigenkapital und einem Bankdarlehen. Weil ein Drittel der Finanzierung zinslos ist, sinkt die monatliche Gesamtbelastung spürbar.

Gut zu wissen: Einkommensgrenzen und Konditionen werden regelmäßig angepasst. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald neue Werte veröffentlicht sind, und vermerken die Änderung im Kasten unten.

Wie Eigenheim 2.0 dich unterstützt

Förderprogramme in Schleswig-Holstein sind attraktiv, aber die Bedingungen sind komplex: Einkommensgrenzen, Eigenkapital, Reihenfolge der Verträge. Mit unseren Rechnern kannst du vorab prüfen, welcher Kaufpreis zu deinem Budget passt und welche Kosten insgesamt auf dich zukommen. Wenn du die Förderung konkret nutzen möchtest, leiten wir deine Anfrage an einen Spezialisten weiter, der Landesdarlehen, KfW-Programme und Bankdarlehen zu einer passenden Finanzierung zusammenstellt – kostenlos und unverbindlich für dich.

Der richtige Zeitplan

Weil die Förderung vor dem Kauf- oder Bauvertrag beantragt werden muss, lohnt sich ein klarer Zeitplan. Starte mit der Prüfung der Einkommensgrenzen und einer ersten Finanzierungsberatung, sobald du ernsthaft suchst. Wenn du ein Objekt gefunden hast, reichst du den Förderantrag ein und vereinbarst parallel das Bankdarlehen. Erst wenn der Antrag eingegangen ist und die zuständige Stelle grünes Licht für die nächsten Schritte gibt, folgt der Notartermin. Verkäufer reagieren oft verständnisvoll, wenn man erklärt, dass eine Förderung beantragt wird – sprich das Thema früh an.

Barrierefrei und zukunftsfähig bauen

Eine Besonderheit in Schleswig-Holstein sind die Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit und zukunftsfähiges Wohnen. Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen können bis zu 50.000 Euro zusätzlich für bauliche Maßnahmen erhalten, etwa für breitere Türen, eine bodengleiche Dusche, einen Aufzug oder einen Treppenlift. Mit bis zu 15.000 Euro wird außerdem gefördert, eine Immobilie so zu gestalten, dass sie auch im Alter oder bei veränderten Lebensumständen gut nutzbar bleibt. Wer ohnehin baut oder umbaut, kann solche Maßnahmen so günstig mitfinanzieren.

Für wen sich die Förderung lohnt

Die zinslose Förderung lohnt sich besonders für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen, die in Schleswig-Holstein kaufen oder bauen möchten. Auch wenn das Grunddarlehen mit 100.000 Euro nicht die gesamte Finanzierung abdeckt, senkt es die monatliche Belastung erheblich: Ein Drittel oder ein Viertel der Finanzierung ganz ohne Zinsen macht sich über die Jahre deutlich bemerkbar. Für Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen ist das Programm durch die Zusatzdarlehen besonders attraktiv.

Zinslos ist nicht gleich kostenlos

Zinslos bedeutet bei der IB.SH: Für 20 Jahre fallen keine Zinsen an. Es gibt aber laufende Verwaltungskosten von 0,5 Prozent pro Jahr auf das Darlehen und Kosten für die Eintragung im Grundbuch. Im Beispiel der IB.SH ergibt das einen effektiven Jahreszins von 0,56 Prozent. Das ist immer noch deutlich günstiger als ein Bankdarlehen. Für den Vergleich mit anderen Angeboten solltest du immer den effektiven Jahreszins heranziehen, weil er solche Nebenkosten berücksichtigt.

Nach Ablauf der 20 Jahre werden die Konditionen für die Restschuld neu festgelegt. Bis dahin ist bei 2 Prozent Tilgung bereits ein großer Teil des Darlehens zurückgezahlt.

Häufige Fragen vor dem Antrag

Viele Familien fragen sich, ob sich der Aufwand für den Antrag lohnt. Bei einem zinslosen Darlehen über 100.000 Euro sparst du gegenüber einem Bankdarlehen über 20 Jahre leicht einen fünfstelligen Betrag an Zinsen. Der Aufwand für die Unterlagen ist überschaubar, wenn du sie früh zusammenstellst. Wichtig ist nur, die Reihenfolge einzuhalten: erst Antrag, dann Vertrag.

Was sich zuletzt geändert hat

  • 10/2026: Konditionen laut Produktinformation der IB.SH.

Begriffe kurz erklärt

IB.SH
Investitionsbank Schleswig-Holstein, die Förderbank des Landes.
Zinslos
Kein Zins, aber in der Regel Verwaltungskosten.
Soziale Wohnraumförderung
Förderung für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen.
Rücktrittsrecht
Vertragsklausel, mit der du vom Kauf zurücktreten kannst, wenn die Förderung nicht kommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grunddarlehen bis 100.000 Euro, 20 Jahre zinslos.
  • 0,5 Prozent Verwaltungskosten pro Jahr.
  • Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit und zukunftsfähiges Wohnen.
  • Mindestens ein Kind oder ein schwerbehindertes Haushaltsmitglied.
  • Antrag vor Kauf oder Baubeginn, Kaufvertrag mit Rücktrittsrecht.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Förderung ohne Kinder?

Nur, wenn ein schwerbehindertes Haushaltsmitglied im Haushalt lebt.

Gilt die Förderung für gebrauchte Häuser?

Ja, mit einer Kostenobergrenze von 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Was passiert nach 20 Jahren?

Dann werden die Konditionen für die Restschuld neu festgelegt.

Kann ich Eigenleistung einbringen?

Ja, Eigenleistung am Bau kann als Eigenkapital zählen.

Wo bekomme ich Beratung?

Bei der Finanzierungsberatung der IB.SH oder bei einem Finanzierungsspezialisten.

Kann ich die Förderung mit KfW kombinieren?

Ja, laut IB.SH ist die Kombination mit KfW-Mitteln und Bankdarlehen möglich.

Förderung in Schleswig-Holstein nutzen

Ein Spezialist prüft, ob du die IB.SH-Förderung bekommst, und kombiniert sie mit KfW und Bankdarlehen.

Förderung anfragen
Hinweis und Quellen: Alle Rechner liefern unverbindliche Orientierungswerte und ersetzen keine Beratung. Eigenheim 2.0 ist ein Informations- und Vermittlungsangebot: Wir beraten nicht selbst, sondern leiten Anfragen an Spezialisten weiter. Stand: 9. Oktober 2026.