Heizungsförderung 2026 und 2027: Alle Regeln der KfW-Förderung im Überblick

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Höchstbeträge: alle Regeln der KfW-Heizungsförderung seit dem 21. Juli 2026 – mit Terminen, Beispielen und Antragsweg.

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Heizung tauscht, bekommt von der KfW einen Zuschuss. Am 21. Juli 2026 haben sich die Regeln deutlich geändert: Einige Boni sind weggefallen, andere sinken nach festem Zeitplan. Hier findest du alle aktuellen Regeln, die wichtigen Termine und zwei Rechenbeispiele.

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 · Redaktion Eigenheim 2.0

Kurz erklärt

Die KfW fördert den Heizungstausch mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für das erste Haus oder die erste Wohnung sind seit dem 21. Juli 2026 höchstens 28.000 Euro förderfähig, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.

  • 30 Prozent Grundförderung für alle Eigentümer
  • bis 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer – sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate
  • bis 40 Prozent Einkommensbonus für Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen
  • Antrag immer vor Beginn der Arbeiten

Wer bekommt die Heizungsförderung?

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden – egal ob sie selbst darin wohnen oder vermieten. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers können Anträge stellen. Gefördert wird der Einbau einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeitet, etwa eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, eine Solarthermieanlage oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Bonusbausteine sind allerdings selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Wer vermietet, erhält nur die Grundförderung von 30 Prozent.

Die Fördersätze seit dem 21. Juli 2026

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle Antragsberechtigten
Klimageschwindigkeitsbonus16 % (sinkend)Selbstnutzer, Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung
Einkommensbonus10 bis 40 %Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 €
Höchstsatz80 % bzw. 70 %80 % nur bei Einkommen bis 30.000 € (nach Familienabzug), sonst 70 %

Weggefallen sind der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen. Für Wärmepumpen sind seit der Reform natürliche Kältemittel Pflicht.

Wärmepumpe steht vor einem Haus mit Holzfassade
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die KfW-Heizungsförderung. Symbolbild, KI-generiert.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt nach Plan

Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus belohnt der Staat alle, die früh umsteigen. Er sinkt nach einem festen Zeitplan. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht.

Antrag abKlimageschwindigkeitsbonus
21.07.202616 %
01.02.202712 %
01.08.20278 %
01.02.20284 %
01.08.2028entfällt

Begünstigt sind Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gas-Konstanttemperaturkessel egal wie alt. Gasheizungen zählen ab einer Betriebsdauer von 20 Jahren. Die alte Heizung muss zum Zeitpunkt des Antrags noch funktionieren.

Der Einkommensbonus

Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigerem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Bonus. Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des Haushalts aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag – also das, was in den Steuerbescheiden steht, nicht das Bruttogehalt.

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 €40 %
über 30.000 bis 40.000 €30 %
über 40.000 bis 50.000 €10 %
über 50.000 €kein Bonus

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen für die Berechnung einmalig um 10.000 Euro gesenkt – nicht pro Kind. Den Höchstsatz von 80 Prozent erreichen nur Haushalte, deren so berechnetes Einkommen bei höchstens 30.000 Euro liegt. Alle anderen sind bei 70 Prozent gedeckelt.

So viel Kosten sind förderfähig

Der Zuschuss wird auf die förderfähigen Kosten berechnet. Dazu gehören neben der Heizung auch Einbau, Inbetriebnahme und notwendige Umfeldmaßnahmen, etwa neue Heizkörper oder der Rückbau des alten Kessels.

WohneinheitFörderfähige Kosten
erste Wohneinheit28.000 € (ab 01.02.2027 alle sechs Monate 750 € weniger, bis 22.000 € ab 01.08.2030)
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €
ab 7. Wohneinheitje 8.000 €

Zwei Rechenbeispiele

Rechenbeispiel: Familie mit mittlerem Einkommen

Ein Paar ersetzt im September 2026 die funktionierende Ölheizung seines selbst bewohnten Einfamilienhauses durch eine Wärmepumpe für 35.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei 45.000 Euro, Kinder leben nicht mehr im Haushalt.

  • Förderfähig: 28.000 €
  • Fördersatz: 30 % + 16 % + 10 % = 56 %
  • Zuschuss: 15.680 €
  • Eigenanteil: 19.320 €

Rechenbeispiel: Haushalt mit niedrigem Einkommen

Eine alleinstehende Rentnerin mit 28.000 Euro zu versteuerndem Einkommen tauscht ihre 25 Jahre alte Gasheizung.

  • Rechnerisch: 30 % + 16 % + 40 % = 86 %
  • Gedeckelt auf 80 % von 28.000 €
  • Zuschuss: 22.400 €

Deine eigene Rechnung machst du mit dem Heizungsförderungs-Rechner.

Was 2027 für Wärmepumpen geplant ist

Für Anträge ab dem ersten Quartal 2027 ist ein Umbau der Förderung von Wärmepumpen angekündigt: Die Grundförderung soll für Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken. Geräte mit Ursprung in der Europäischen Union sollen zusätzlich einen Bonus von 15 Prozentpunkten erhalten und damit wieder auf 30 Prozent kommen. Was genau als europäischer Ursprung gilt und ab welchem Tag die Regel greift, stand zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht fest. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Details veröffentlicht sind.

So läuft der Antrag ab

  1. Angebot einholen. Lass dir von einem Fachbetrieb ein Angebot für die neue Heizung machen.
  2. Vertrag mit Fördervorbehalt schließen. Der Liefer- oder Leistungsvertrag sollte eine Bedingung enthalten, dass er nur bei Förderzusage gilt.
  3. Antrag bei der KfW stellen. Online im Kundenportal „Meine KfW“ – und zwar bevor die Arbeiten beginnen.
  4. Zusage abwarten. Erst mit der Zusage ist der Zuschuss reserviert.
  5. Heizung einbauen lassen. Der Fachbetrieb bestätigt anschließend die fachgerechte Ausführung.
  6. Nachweise hochladen. Rechnungen und Bestätigung einreichen, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Den Eigenanteil finanzieren

Der Zuschuss fließt erst nach Abschluss der Arbeiten. Für die Zwischenzeit und den Eigenanteil bietet die KfW einen Ergänzungskredit: Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro erhalten ihn zinsverbilligt. Möglich sind bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, Voraussetzung ist eine Zusage für den Zuschuss. Alternativ hilft ein Modernisierungskredit.

Was sich zuletzt geändert hat

  • 21.07.2026: Grundförderung bleibt bei 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 % gesenkt, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, förderfähige Kosten von 30.000 auf 28.000 € gesenkt, neue Stufen beim Einkommensbonus, Höchstsatz bis 80 %.
  • Ab Q1 2027 (geplant): Wärmepumpen: 15 % Grundförderung plus 15 % Bonus für Geräte aus der EU.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Statt des KfW-Zuschusses können selbstnutzende Eigentümer den Heizungstausch auch steuerlich geltend machen: Nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz lassen sich 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abziehen, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist. Für die meisten Haushalte ist der Zuschuss attraktiver, weil er mit Boni deutlich über 20 Prozent liegt und auch ohne hohe Steuerlast gezahlt wird. Der Steuerbonus kann interessant sein, wenn die Voraussetzungen für den Zuschuss nicht erfüllt sind. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht.

Häufige Fehler bei der Heizungsförderung

  • Zu früh angefangen: Wer den Auftrag ohne Fördervorbehalt unterschreibt oder mit den Arbeiten beginnt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch.
  • Alte Heizung schon ausgebaut: Für den Klimageschwindigkeitsbonus muss sie beim Antrag noch funktionieren.
  • Falsches Einkommen: Es zählt der Durchschnitt der Steuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag.
  • Fristen verpasst: Nach Abschluss müssen die Nachweise innerhalb der Frist aus der Zusage hochgeladen werden.
  • Doppelförderung: Dieselben Kosten dürfen nicht zusätzlich über den Steuerbonus abgerechnet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • 30 Prozent Grundförderung für alle, Boni nur für Selbstnutzer
  • Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte
  • Einkommensbonus bis 40 Prozent, Höchstsatz 80 Prozent nur bei niedrigem Einkommen
  • förderfähig für die erste Wohneinheit derzeit 28.000 Euro, sinkend ab Februar 2027
  • Antrag vor Beginn der Arbeiten, Vertrag mit Fördervorbehalt

Häufige Fragen

Gibt es noch Förderung für eine neue Gasheizung?

Nein. Gefördert werden nur Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten, zum Beispiel Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.

Bekommen Vermieter die Heizungsförderung?

Ja, aber nur die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstgenutztes Wohneigentum.

Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?

Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Es steht in den Steuerbescheiden.

Muss die alte Heizung noch funktionieren?

Ja, für den Klimageschwindigkeitsbonus muss die alte Heizung beim Antrag noch in Betrieb sein.

Lohnt es sich, auf 2027 zu warten?

In der Regel nicht: Der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Kosten sinken ab Februar 2027. Für Wärmepumpen hängt die Förderung ab 2027 zudem vom Herkunftsland ab.

Kann ich die Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Entweder du nimmst den Zuschuss oder die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen.

Wo stelle ich den Antrag?

Online im Kundenportal der KfW. Seit 2024 ist die KfW die zuständige Stelle für die Heizungsförderung.

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Hinweis und Quellen: Alle Rechner liefern unverbindliche Orientierungswerte und ersetzen keine Beratung. Eigenheim 2.0 ist ein Informations- und Vermittlungsangebot: Wir beraten nicht selbst, sondern leiten Anfragen an Spezialisten weiter. Stand: 9. Oktober 2026.