Niedersachsen fördert Haushalte, die ein eigenes Zuhause bauen oder kaufen, mit einem besonders günstigen Darlehen der NBank: 20 Jahre ohne Zinsen, dazu ein Zuschuss für jedes Kind. Viele wissen gar nicht, dass es dieses Programm gibt – oder halten sich für zu gut verdienend. Hier erfährst du, wie die Förderung funktioniert, wer sie bekommt und wie du sie beantragst.
Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026 · Redaktion Eigenheim 2.0
Kurz erklärt
Die NBank fördert Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit einem Darlehen, das 20 Jahre zinsfrei ist. In der Einkommensgruppe A gibt es bis zu 180.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind, in den Gruppen B und C bis zu 140.000 Euro plus 7.500 Euro pro Kind. Zusätzlich gibt es 10.000 Euro Zuschuss pro Kind. Der Antrag läuft über die Wohnraumförderstelle vor Ort – vor dem Kauf- oder Bauvertrag.

Die Förderung im Überblick
| Einkommensgruppe A | Einkommensgruppen B und C | |
|---|---|---|
| Darlehen | bis 90 % der Gesamtkosten, höchstens 180.000 € | bis 90 % der Gesamtkosten, höchstens 140.000 € |
| Erhöhung pro Kind oder Person mit Behinderung | 10.000 € | 7.500 € |
| Zuschuss pro Kind oder Person mit Behinderung | 10.000 € | 10.000 € |
| Zins | 0 % in den Jahren 1 bis 20, danach marktüblich | 0 % in den Jahren 1 bis 20, danach marktüblich |
| Tilgung | 2 % pro Jahr | 2 % pro Jahr |
| Verwaltungskosten | 0,5 % pro Jahr auf die Restschuld | 0,5 % pro Jahr auf die Restschuld |
| Bearbeitungsentgelt | einmalig 1 % des Darlehens und 0,75 % des Zuschusses | wie Gruppe A |
Das Darlehen wird über eine nachrangige Grundschuld abgesichert und nach Baufortschritt ausgezahlt. Die Erhöhungen pro Kind gelten nur, solange die Grenze von 90 Prozent der Gesamtkosten eingehalten wird. Der Zuschuss setzt voraus, dass auch das Darlehen in Anspruch genommen wird.
Wer die Förderung bekommt
Gefördert werden Privatpersonen, die eine Wohnung oder ein Haus neu bauen, als Erstbezug kaufen oder eine bestehende Immobilie erwerben – jeweils zur Selbstnutzung. Die Selbstnutzung ist für 20 Jahre verpflichtend. Ausgeschlossen sind Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen, übermäßig große Wohnungen und Haushalte, die schon einmal Förderung zur Wohneigentumsbildung erhalten haben.
Einkommensgrenzen
Entscheidend ist das Gesamteinkommen des Haushalts. Die Einkommensgruppe A richtet sich nach der Grenze des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes. In Gruppe B darf das Einkommen diese Grenze um bis zu 40 Prozent überschreiten, in Gruppe C um bis zu 60 Prozent – Gruppe C gilt allerdings nur in bestimmten Gebieten. Bei der Berechnung werden vom Bruttoeinkommen unter anderem Werbungskosten und pauschale Abzüge berücksichtigt, Alleinerziehende erhalten einen Abzug pro Kind. Die NBank bietet auf ihrer Website eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Viele Familien liegen mit ihrem Bruttoeinkommen näher an den Grenzen, als sie denken.
Tragbarkeit
Die Belastung aus der Finanzierung muss tragbar sein. Nach Abzug aller Raten müssen dem Haushalt laut NBank monatlich mindestens 675 Euro für die antragstellende Person, 600 Euro für jede weitere Person und 475 Euro für jedes Kind bleiben. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern sind das 2.225 Euro im Monat.
Eigenleistung und Wohnfläche
Die Familie muss eine Eigenleistung von 10 Prozent der Gesamtkosten erbringen, bei zwei oder mehr Kindern oder Haushaltsmitgliedern mit Behinderung 7,5 Prozent. Davon dürfen höchstens 5 Prozent als Sach- oder Arbeitsleistung eingebracht werden. Beim Neubau gelten Obergrenzen für die Wohnfläche:
| Haushalt | Eigenheim | Eigentumswohnung |
|---|---|---|
| 1 Person | – | bis 60 m² |
| 2 Personen | bis 90 m² | bis 75 m² |
| 3 Personen | bis 110 m² | bis 90 m² |
| 4 Personen | bis 130 m² | bis 105 m² |
| 5 Personen | bis 150 m² | bis 120 m² |
Für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf sind bei entsprechendem Nachweis 15 Quadratmeter mehr möglich, für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 15 Quadratmeter.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern, Einkommensgruppe A
- Darlehen: 180.000 € plus 2 × 10.000 € = bis zu 200.000 €, sofern 90 % der Gesamtkosten nicht überschritten werden
- Zuschuss: 2 × 10.000 € = 20.000 €
- Zins in den ersten 20 Jahren: 0 %, dazu 0,5 % Verwaltungskosten auf die Restschuld
- Tilgung 2 %: bei 200.000 € anfangs rund 333 € im Monat plus anfangs rund 83 € Verwaltungskosten
Zum Vergleich: Ein Bankdarlehen über denselben Betrag würde bei üblichen Zinsen eine deutlich höhere Rate verursachen. Den Rest der Finanzierung deckt ein Bankdarlehen, eventuell ergänzt um KfW-Programme.
So läuft der Antrag
- Ersteinschätzung: Mit dem Einkommensrechner der NBank grob prüfen, ob du in eine Einkommensgruppe fällst.
- Beratung: Die NBank-Förderberatung oder ein Finanzierungsspezialist klärt Details und Kombinationen.
- Antrag bei der Wohnraumförderstelle: Zuständig ist der Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde des Bauorts – nicht die Hausbank.
- Vor Vertragsabschluss: Bei förderfähigen Ausgaben ab 100.000 Euro gilt schon der Kauf- oder Bauvertrag als Vorhabenbeginn. Er muss also nach dem Antrag kommen.
- Bewilligung und Auszahlung: Nach der Bewilligung wird das Darlehen nach Baufortschritt beziehungsweise zum Kauf ausgezahlt.
Der häufigste Fehler
Wer den Kaufvertrag beim Notar unterschreibt, bevor der Förderantrag gestellt ist, kann die Förderung verlieren. Grundstückserwerb und Planung zählen dagegen noch nicht als Beginn. Plane die Reihenfolge deshalb von Anfang an mit ein.
Kombination mit KfW und Bankdarlehen
Das NBank-Darlehen deckt einen großen Teil der Kosten, aber selten alles. Den Rest finanzierst du über Eigenkapital, ein Bankdarlehen und gegebenenfalls KfW-Programme wie „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“. Welche Kombination zulässig ist und sich rechnet, prüft am besten ein Spezialist, der die Programme kennt. Einen Überblick über die KfW-Programme findest du im Beitrag KfW-Förderung fürs Eigenheim.
Diese Unterlagen solltest du bereithalten
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, etwa Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide
- Nachweise über Kinder und gegebenenfalls Behinderung
- Kostenaufstellung für Grundstück, Bau oder Kauf einschließlich Nebenkosten
- Nachweis über Eigenkapital und Eigenleistung
- Grundstücksnachweis oder gesicherter Kauf beziehungsweise Erbbaurecht
- Finanzierungsplan mit Bankdarlehen und weiteren Förderungen
Die Wohnraumförderstelle nennt dir die genauen Formulare. Wer die Unterlagen früh zusammenstellt, verkürzt die Bearbeitungszeit und vermeidet Verzögerungen beim Kauf.
Für wen sich die Förderung besonders lohnt
Besonders profitieren Familien mit mittlerem Einkommen, die ohne Förderung knapp an der Grenze dessen liegen, was Banken finanzieren. Auch Alleinerziehende und Haushalte mit Menschen mit Behinderung werden durch die Zuschläge gezielt unterstützt. In ländlichen Regionen, wo Häuser oft günstiger sind, kann das NBank-Darlehen einen großen Teil des Kaufpreises abdecken. In teureren Gebieten hilft die höhere Einkommensgrenze der Gruppe C, sofern der Ort zu den festgelegten Gebieten gehört.
Was die Förderung so attraktiv macht
Ein zinsfreies Darlehen über 20 Jahre ist in Zeiten höherer Bauzinsen ein großer Vorteil. Selbst mit Verwaltungskosten und Bearbeitungsentgelt liegt die Belastung deutlich unter einem normalen Bankdarlehen. Der Zuschuss von 10.000 Euro pro Kind muss nicht zurückgezahlt werden. Für Familien mit mittlerem Einkommen kann das den Unterschied machen, ob ein Eigenheim finanzierbar ist oder nicht.
Was sich zuletzt geändert hat
- 01.07.2026: Aktuelle Produktinformation der NBank mit den hier genannten Konditionen.
Begriffe kurz erklärt
- NBank
- Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen.
- Wohnraumförderstelle
- Stelle beim Landkreis, der Stadt oder Gemeinde, die Förderanträge entgegennimmt und prüft.
- Nachrangige Grundschuld
- Sicherheit im Grundbuch, die hinter der Grundschuld der Hauptbank steht.
- Eigenleistung
- Eigener Beitrag zur Finanzierung, als Geld oder begrenzt als Arbeits- und Sachleistung.
- Gesamtkosten
- Alle Kosten für Grundstück, Bau oder Kauf einschließlich Nebenkosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 180.000 Euro zinsfrei für 20 Jahre in Gruppe A, plus 10.000 Euro pro Kind.
- Zusätzlich 10.000 Euro Zuschuss pro Kind.
- Einkommensgrenzen nach Landesrecht, Gruppen B und C mit höheren Grenzen.
- Antrag bei der Wohnraumförderstelle vor dem Kauf- oder Bauvertrag.
- Kombination mit Bankdarlehen und KfW-Programmen möglich.
Häufige Fragen
Gilt die Förderung auch für gebrauchte Häuser?
Ja, gefördert wird auch der Erwerb vorhandenen Wohnraums zur Selbstnutzung.
Kann ich die Förderung als Paar ohne Kinder bekommen?
Grundsätzlich ja, wenn das Einkommen innerhalb der Grenzen liegt. Erhöhungen und Zuschüsse gibt es aber nur für Kinder oder Haushaltsmitglieder mit Behinderung.
Was passiert nach 20 Jahren?
Dann wird das Restdarlehen marktüblich verzinst. Bis dahin ist durch die Tilgung ein großer Teil zurückgezahlt.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises, der Stadt oder Gemeinde, in der die Immobilie liegt.
Muss ich die Immobilie selbst bewohnen?
Ja, für 20 Jahre. Eine Vermietung ist nicht vorgesehen.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das hängt von der Wohnraumförderstelle und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Plane einige Wochen ein und stelle den Antrag frühzeitig, bevor du Verträge unterschreibst.
Gibt es ähnliche Programme in anderen Bundesländern?
Ja, viele Länder haben eigene Förderbanken. Wir stellen sie nach und nach im Ratgeber vor.
Alle KfW-Programme für Kauf, Neubau und Sanierung im Überblick.
Förderung in Niedersachsen nutzen
Ein Spezialist prüft, ob du die NBank-Förderung bekommst, und kombiniert sie mit KfW-Programmen und Bankdarlehen.
Förderung anfragen